Morgens ist die Fläche frei

Wenn es nachts schneit, fahren wir früh los. Ihre Fläche ist fest in unserer Tour eingeplant – Sie müssen weder anrufen noch selbst die Wettervorhersage verfolgen.

Die Räumzeiten stimmen wir mit Ihnen ab. Jeden Einsatz dokumentieren wir mit Datum, Uhrzeit und Streumittel, damit Sie im Bedarfsfall einen nachvollziehbaren Nachweis haben.

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Gesetzliche Räumzeiten

In den meisten Kommunen gilt: Werktags ab 7:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 8:00 oder 9:00 Uhr müssen Gehwege geräumt und gestreut sein. Wir sind rechtzeitig vor diesen Zeiten für Sie da.

Schneebedeckte Einfahrt im Winter Winterdienst Streuung und Räumung

Unsere Winterdienstleistungen

  • Schneeräumung von Wegen, Einfahrten und Parkplätzen
  • Bürgersteigräumung nach gesetzlicher Streupflicht
  • Abstumpfendes Streuen mit Sand oder Splitt
  • Auftauender Streudienst (Sole, umweltschonendes Tausalz)
  • Räumung von Flachdächern bei extremen Schneemengen
  • Schneeschieben und Abtransport bei Bedarf
  • Feste Saisonverträge von November bis März
  • Dokumentation der Räumeinsätze für Haftungsnachweise
  • Einsatz moderner Räum- und Streufahrzeuge

Saisonvertrag statt Einzelanruf

Im Saisonvertrag halten wir fest, welche Flächen wir übernehmen, bis wann sie geräumt sein sollen und womit gestreut wird. Der Leistungsumfang reicht vom einzelnen Gehweg bis zum vollständigen Gewerbeparkplatz.

Wir besichtigen die Fläche vorab und erstellen Ihnen ein transparentes Angebot für die Wintersaison von November bis März.

Verschneiter Garten im Winter

Sicher durch jeden Winter

Frühzeitig anfragen und einen der begehrten Winterdienstplätze sichern.